15.02.2020: Soziale Teilhabe
Am 1.1.2020 ist die 3te Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Dadurch steigen die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschern und persönlichen Assistenten für den privaten Bereich z.B. Freizeit, Bankberatung, Autokauf oder Hochzeit eines Familienmitglieds.
Thomas Worseck (Geschäftsführer im Gehörlosenverband Hamburg e.V.) zeigt an praktischen Beispielen, wie soziale Teilhabe gelingen kann.
Wann: Samstag, 15. Februar 2020
Wo: Gehörlosenzentrum Schwaben, Oskar-von-Miller-Str. 41, 86316 Friedberg
Referent: Thomas Worseck (gl)
eginn: 14:00 Uhr (Einlass: 13:00 Uhr)
Eintritt: DGB-Mitgliedsausweis 1 €, Nichtmitglieder 4 €